Code of Conduct

Unser Verhaltenskodex für Lieferanten
Code of ConductDer Code of Conduct legt wesentliche Grundsätze zur Nachhaltigkeit fest die für das gesamte Unternehmen Gültigkeit haben. proLogistik Group ist eine international tätige Unternehmensgruppe mit der Flexibilität und Organisation eines modernen Mittelstandsunternehmens mit Sitz in Dortmund und weiteren Gruppenunternehmen in Europa und NAFTA. Die Kernproduktfelder sind Hard- und Softwarelösungen für die Intralogistik.
proLogistik Group erkennt die Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie gegenüber der Umwelt und Gesellschaft an. Das Handeln orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität und Fairness, unabhängig davon, ob die Tätigkeit innerhalb oder außerhalb Deutschlands ausgeübt wird.
Wir bekennen uns zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ergreifen kontinuierlich Maßnahmen,
die Sicherstellung gegenüber allen Mitarbeitenden zu garantieren. Unser Engagement zur Einhaltung der
Menschenrechte ist in den gemeinsamen Unternehmenswerten von proLogistik verankert.
Dieser Code of Conduct für Lieferanten skizziert die Standards im Hinblick auf geschäftliche Integrität
und Ethik, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz, Wettbewerb, allgemeine Geschäftsgrundsätze
und dazugehörige Managementsysteme, deren Einhaltung proLogistik Group von ihren Lieferanten fordert.
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass diese Anforderungen auch in der nachfolgenden Lieferkette,
bei den eigenen Mitarbeitern und allen direkten und indirekten Unter-Lieferanten, bekannt sind und
eingehalten werden.
Allgemeine Grundsätze
Der Lieferant hält sich an das Gesetz, Vorschriften und Richtlinien. Der Lieferant verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen er tätig ist, zu beachten.
Verbot von Korruption und Bestechung
Der Lieferant hat jegliche Form der Korruption, Untreue und Unterschlagung zu verbieten, er wird sie nicht dulden und nicht praktizieren. Der Lieferant darf daher weder im In- noch im Ausland versuchen, andere im Geschäftsverkehr unrechtmäßig zu beeinflussen, indem Geschenke ausgetauscht oder sonstige Vorteile angeboten oder gewährt werden. Entsprechendes gilt für die unzulässige Annahme von Vorteilen.
Kinderarbeit
Der Lieferant beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten und verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so hat der Lieferant diese vorrangig zu beachten.
Gesundheitsschutz
Der Lieferant gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Der Lieferant unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
Umweltschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.
Kartellrecht
Der Lieferant achtet den fairen Wettbewerb und hält die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.
Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung der Daten muss für die Betroffenen transparent sein; ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.
Export und Import
Der Lieferant verpflichtet sich, allen anwendbaren Import- und Export-Kontrollgesetzen, insbesondere Sanktionen, Embargos und anderen Gesetzen, Regularien, staatlichen Anordnungen und Policen zur Kontrolle der Übertragung oder Lieferung von Waren und Technologie, zu entsprechen.
Achtung der Grundrechte
(1) Menschenrechte
Der Lieferant respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
(2) Zwangsarbeit
Der Lieferant ächtet jegliche Form der Zwangsarbeit.
(3) Chancengleichheit
Der Lieferant tritt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen. Der Lieferant verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren. Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern aufgrund ihrer Herkunft, Nationalität, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, eine Behinderung oder aufgrund der geschlechtlichen Ausrichtung darf nicht erfolgen.
(4) Arbeitsbedingungen
Der Lieferant wendet sich gegen alle ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und erkennt das Recht an, sich gewerkschaftlich zu organisieren.